DIY: Osternest aus Naturmaterialien

Da staunt sogar der Osterhase: Denn mit ein bisschen Geschick lässt sich aus Weiden- und Birkenzweigen sowie Kräutern und Efeu ein schönes Osternest zaubern. Wie Sie dieses basteln können, zeigen wir Ihnen hier Schritt für Schritt. 

Osternest basteln – so geht′s

Materialien

  • Floristen- oder Gartenschere
  • Wickeldraht
  • dünne, biegsame Zweige: z. B. von Korkenzieher- oder Kopfweide, Birke oder Haselnussstrauch
  • Efeu, kleine Zweige mit Weidenkätzchen, Obstbaumzweige mit Blüten, Kräuter wie Rosmarin und Thymian, Moos, Gänseblümchen

Grundgerüst formen

Die Basis unseres Nests bilden Weidenzweige. Diese werden vorsichtig zu einem Ring gebogen und mit Draht fixiert. Dann mit weiteren Zweigen stabilisieren und diese über Kreuz einstecken, sodass der Nestboden entsteht. Abstehende Zweige einfach nach innen biegen und einflechten.

Nest verdichten

Für Stabilität sorgen Birkenzweige. Diese zu kleinen Bündeln zusammenfassen und nur außen um das Nest herumwickeln. Überstehende Enden wieder einflechten und, falls nötig, mit etwas Draht fixieren. In der Mitte sollte eine kleine Mulde frei bleiben.

Grüne Akzente setzen

Nach Belieben ringsherum Efeuranken, Rosmarin und Thymian locker zwischen die verschlungenen Zweige stecken. Die Mulde des Nestes mit Moos auskleiden.

Nest verzieren

Anschließend können Sie das Nest noch mit Weidenkätzchen, blühenden Obstbaumzweigen und Gänseblümchen schmücken. Tipp: Stecken Sie diese nur locker in das Nest, so können sie ggf. gegen neue ausgetauscht werden.

Zum Schluss noch ein paar Eier in das Nest legen und fertig ist der Osterschmuck.

Pflanzen sammeln – das ist erlaubt

Wer die Pflanzen für das Nest nicht im eigenen Garten, sondern bei einem Spaziergang sammeln möchte, muss einige Dinge beachten. In Naturschutzgebieten oder Nationalparks ist die Entnahme verboten. Auch in Parks oder auf privaten Grundstücken darf man sich nicht bedienen. Ansonsten gilt die sogenannte Handstraußregel, die im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Sie besagt, dass man Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich ent- und mitnehmen darf. Allerdings nur, wenn diese nicht besonders geschützt sind. Welche Pflanzen geschützt sind, können Sie in der Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz nachlesen.

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